Heute wieder ein #Wirecard Tag in München, diesmal mit bilanztechnischen Darlegungen des sachverständigen Wirtschaftsprofessors Wilhelm Heuser zu 50 ehemals zugehörigen Firmen der Wirecard AG.

Das vorgelegte Gutachten ist insgesamt über 2000 Seiten lang, es wird heute bis um 14 Uhr ein erster Stapel der 50 Firmen zumeist bilanztechnisch betrachtet.
Der Wirtschaftsprofessor liest dabei sprichwörtlich selektive Sätze aus seinem #Wirecard Gutachten einfach vor, zeigt neben Bilanzberechnungen einige Tabellen mit Werten wie Betafaktor und Länderrisiko auf dem Gerichtsprojektor.
Viele der durch das #Wirecard Gericht mit ausgesprochen spezifischem Auftrag zu betrachteten Firmen waren im Ausland gelegen, die meisten Bilanzzeiträume sind zudem lediglich von 2015 bis 2018.
Die Bilanz- und Liquiditätsbetrachtungen sind natürlich nur ein sehr kleiner Teil der Gründe für die Gründung und Aufrechterhaltung von beteiligten Firmen besonders im Ausland.
Strategische Geschäfts-Ausrichtungen mit Auslandsgründungen zum langfristigen und gleichsam wichtigen, frühzeitiger Marktpräsenz werden natürlich erneut nicht einmal erwähnt durch das Gericht, oder auch nur annähernd im Gutachten mit eingebracht.
Als der #Wirecard Sachverständige sich über die Firma Prisma Vista ausläßt, erwähnt er ziemlich am Ende ein "hohes Länderrisiko".
Als der Richter fragt, wo denn die Firma angesiedelt gewesen war, sucht der Sachverständige in seinen Dokumenten und sagt: "Ähm...weiß nicht...ich glaube Indien".
Nach einiger Zeit meldet sich die Verteidigerin von Dr. Braun und fragt an, warum der #Wirecard Sachverständige hier nichts anderes verbal mitteilt, als selektive Absätze 1 zu 1 aus seinem Gutachten, welches allen Anwesenden vorliegt.
Der Gutachter solle "hier nicht vorlesen, sondern erklären, wie er genau zu seinen Ergebnissen zu den jeweiligen Firmen" komme, anstatt eine Gutachtenerstattung darzubringen.
Der Sachverständige habe ja das Gutachten nicht alleine angefertigt, sondern durch Mithilfe anderer, so die Verteidigerin von Dr. Braun.
Der vorsitzende #Wirecard Richter springt sofort ein und unterbricht die Verteidigerin erneut - so wie in den meisten Eingaben im Prozess auch.
Er fragt unverhohlen und ziemlich erniedrigend ins Gerichtsmikrofon, ob die Verteidigerin von Dr. Braun "nicht merke, wie absurd das ist, was sie da sage", eigentlich aber für neutrale Gerichtsbeobachter mehr als berechtigt anfragte.
Die Verteidigerin antwortet klar, dass diese Anfrage mehr als berechtigt sei, es gehe hier nicht, darum, dass #Wirecard Gutachten vorzulesen, wie es der Sachverständige bisher tut, sondern seine Ergebnisse zu erläutern.
Der Richter verwirft diese Anfragen, worauf der Sachverständige meint, dass er die "Anfrage der Verteidigerin ebenso nicht verstehe".
Er liest danach ab Seite 550 seine "methodische Vorgehensweise" in einigen Absätzen aus dem Dokument vor.
Es geht weiter mit einigen #Wirecard-zugehörigen Firmen. Der Richter gibt immer wieder auf dem Gerichtsprojektor an, welche genauen Wechselkurse der Sachverständige zugrunde legte.
Nach einiger Zeit wird offensichtlich, warum er dies wohl tut, da bei einer Wirecard-Firma aus Österreich der Länderrisikofaktor durch den Sachverständigen mit einem Faktor von 0.4 angegeben wird, "dieser ist für Österreich ja etwas höher als der in Deutschland"(!), so der Gutachter wörtlich.
Für die bisher genannten #Wirecard Firmen werden weiter lediglich die Bilanzzeiträume von 2015 bis zumeist 2018 durch das Gutachten betrachtet, mit wenigen Ausnahmen wird auch mal 2019 beleuchtet.
Angesichts der enormen Wachstumsraten nach 2017 im gesamten eCommerce-Bereich ist dies mehr als unverständlich und offenbar Teil der Auflagen des Gerichts gewesen.
Als der #Wirecard Richter anfragt, ob eines der Unternehmen ein Fall für die Insolvenz gewesen ist, bejaht dies der Sachverständige ohne zu zögern.
Der Richter korrigiert danach seine eigene Frage und meint, dass "die Frage nach Insolvenzen natürlich nicht Auftrag des Gutachtens gewesen war".
Worauf einer der Anwälte der Verteidigung einspringt und den Sachverständigen befragt, ob er die Liquiditätszahlen aus dem Insolvenz-Gutachten von Jaffe entnommen habe, oder die Berechnung des Liquiditätswerts vom Sachverständigen selbst stamme.
Prof. Heuser ist sichtlich überrumpelt, meint "ja, wobei dies keine Berechnung war".
Der Anwalt fragt weiter, ob Heuser mit einbezogen habe, dass es in diesem konkreten Fall eine Zusage der #Wirecard Muttergesellschaft für finanzielle Unterstützung gab, der Anwalt gibt den Nachweis dazu an. Ob der Sachverständige sich daran erinnere, wird er gefragt.
Prof. Heuser stammelt nun sichtlich irritiert ins Mikrofon, Zitat, "es ist nicht mein Auftrag zu sagen, dass ein Insolvenzantrag gestellt werden musste. Dies ist....nicht mein Auftrag, den mir das Gericht stellte".
Ein ähnlicher Sachverhalt ergab sich bei den Eruierungen über Wirecard Romania.
Der Sachverständige gibt unverblümt an, dass der Insolvenzverwalter bei der Veräußerung dieser #Wirecard-Tochtergesellschaft zwar einen satten Betrag von 77 Millionen Euro erzielte, aber leider keinerlei Bilanzen nach 2015(!) für dieses Unternehmen vorlagen(!).
Die Verteidigerin von Dr. Braun fragt an, wie diese Veräußerung der #Wirecard Firmen durch den Insolvenzverwalter überhaupt von statten gegangen sei.
Der Sacherständige gibt an, man habe ein kleines Bieterverfahren angestemmt, dabei gab es in diesem Fall zwei Endkandidaten, man habe "den Preis dadurch erhöht".
Bei der #Wirecard Global Sales GmbH ergab sich ein Verkaufspreis von 2,5 Millionen Euro.
Bei Wirecard Mexiko habe man "CitiBank Kredite übernommen", diese Kosten aber nicht weitergegeben, dies seien "die Angaben des Insolvenzverwalters", so Prof. Heuser hier.
Bei der #Wirecard Central Europe Firma ergaben sich "Differenzen in der unterjährigen Buchhaltung", so der Sachverständige auf einmal.
Auf die Frage der Verteidigung, wie genau er diese Differenzen denn gelöst habe, teilt Prof. Heuser mit, dass man die fehlenden Daten "interpoliert, also zeitanteilig(!) berechnet" habe, damit man auf einen nachhaltigen jährlichen Wert kam(!).