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Ein Münchner Fall
Wirecard und die Staatsanwaltschaft München
5. Mai 2021 / Zuletzt editiert vor 17 Monaten
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2002 stellte Wirecard-Gründer Hoppenrath Strafanzeige wegen Diebstahls geistigen Eigentums bei der Staatsanwaltschaft München. Er vermutete, dass Firmeninsider für den Raub wichtiger Laptops von Marsalek und Braun verantwortlich waren. Dieser strafrechtliche Verweis führte zu keiner Anklage.
Im Jahr 2008 berichtete der Wallstreet-Online-Blogger 'memyselfandi007' über verdächtige finanzielle Unregelmäßigkeiten bei Wirecard, was dazu führte, dass das Unternehmen eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München einreichte, welche daraufhin Anklage gegen Mitglieder der Schutzgemeinschaft deutscher Kapitalanleger (SdK) erhob, anstatt Betrug bei Wirecard zu untersuchen.
Im Jahr 2010 ermittelten Münchner Staatsanwälte gegen Wirecard im Zusammenhang mit einem Geldwäschefall in Florida (GoMoPa), an dem die britische Wirecard-Tochter beteiligt war. Die Ermittlungen hatten keinerlei Einfluss auf die ganz offensichtliche Beteiligung von Wirecard UK in der Angelegenheit.
Im Jahr 2015 begann die Münchner Polizei gegen Wirecard wegen Beteiligung an illegalen Glücksspielaktivitäten über ihren Click2Pay-Dienst zu ermitteln. Ein Münchner Staatsanwalt beendete die Ermittlungen der Polizei mit der Begründung, es gäbe „keine Grundlage für Ermittlungen“ gegen Wirecard.
Im Jahr 2016 leitete die Staatsanwaltschaft München strafrechtliche Ermittlungen gegen die Urheber des Zatarra-Berichts ein, welcher massiven Finanzbetrug rund um die Übernahme der indischen 'GI Retail' und 'Hermes I-Tickets' durch Wirecard aufzeigte. Zwei Jahre später wurde der Börsenbriefherausgber des Zatarra-Berichts mit einer Geldstrafe in 2018 belegt.
Die deutsche Bankenaufsicht BaFin sprach Anfang 2019 ein Leerverkaufsverbot für Wirecard-Aktien für 8 Wochen aus, um Spekulationen auf Wirecards fallende Aktienkurse zu unterbinden. Zeitgleich leitete die Münchner Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen nicht gegen Wirecard, sondern gegen investigative Journalisten der Financial Times wegen wahrheitsgetreuer Berichterstattungen über massiven Finanzbetrug bei Wirecard ein.
Bereits 2008 erteilte das Kreditkartenunternehmen MasterCard eine Strafzahlung an Wirecard über $10 Millionen USD wegen illegalen Glücksspiel-Transaktionen. Zwei Jahre danach teilte MasterCard mit, dass es erneut solchen Verdacht bei der Wirecard Bank gibt. Anfang 2019 gab die Commerzbank Nachweise über insgesamt 343 potentielle Geldwäschetransaktionen bei Wirecard an die Finanzaufsicht FIU, welche einige davon auch an die Staatsanwaltschaft in München und das LKA Bayern weiterleitete.
Anfang Februar 2019 durchsuchte die Polzei in Singapur die Bürogebäude von Wirecard Asia-Pacific. Zwei Wochen danach übergaben Wirecards Anwälte eine dubiose eidesstattliche Erklärung an Münchens Staatsanwaltschaft, worin man erklärte, dass die Financial Times angeblich dem Bloomerg Nachrichtendienst 6 Millionen Euro angeboten hätte, um mit deren "Story" zu fahren. Diese wurde von Münchner Staatsanwälten an die BaFin weitergeleitet und in einem Telefonat dort ausgiebigst erläutert.
Anfang 2020 trafen sich Vetreter der Staatsanwaltschaft München mit Mitarbeitern des Münchner Finanzamtes, welche Finanzdetails über den Bilanzbetrug bei Wirecard präsentierten. Die Staatsanwaltschaft weigerte sich erneut, Ermittlungen gegen das Unternehmen einzuleiten.
Im Zentrum des Betrugs steht die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY), die Wirecards Wirtschaftsprüfungen schon ab 2015 zu leichtfertig unterschrieben hatte. Erst Anfang 2020 verweigerte EY das Testat für 2019. Die Staatsanwaltschaft München nimmt ihre Ermittlungen speziell gegen EY erst im Dezember 2020 auf, ca. 6 Monate nachdem 1,9 Milliarden Euro bei Wirecard unauffindbar waren.
Dieser Artikel wurde vollständig verfasst und geschrieben von Martin Dorsch, akkreditierter, unabhängiger, investigativer Journalist aus Europa. Er arbeitet nicht für ein Unternehmen oder eine Organisation, das/die von diesem Artikel profitieren würde, er berät solche nicht, besitzt keine Anteile an diesen und erhält bis dato auch keine finanziellen Mittel von solchen.
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