Im Juni 2020 brach der Zahlungsdienstleister Wirecard zusammen, weil 1,9 Milliarden Euro angeblich nie existiert hatten. Seit Dezember 2022 steht der frühere Vorstandschef Markus Braun deshalb in München vor Gericht. Erst im November 2025, mehr als fünf Jahre nach Brauns Verhaftung, schlug die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz mit der „Operation Chargeback“ zu: gegen ein Netzwerk, das über Scheinfirmen massenhaft fremde Kreditkarten belastet haben soll. Angeklagt ist dort auch die frühere Wirecard-Managerin Brigitte Häuser-Axtner. Brauns Verteidigung wollte abwarten, was Koblenz über das Geschäft rund um Wirecard zutage fördert. Doch erst wollte die Münchner Kammer nicht auf Koblenz warten, dann wollte sie gar nichts mehr hören.
Nun stellt sich urplötzlich heraus, dass man in Koblenz angeblich selbst nicht so weit ist: Das Koblenzer Landgericht schickte die Anklage zurück und hob plötzlich alle Haftbefehle perfekt getimed Ende Oktober 2026 auf. Die Mainstream-Poltergeister verbreiten diese Nachricht derart eifrig, dass die einfachsten Fakten natürlich wie üblich im Getöse untergehen.
Kein Warten auf Koblenz
Am 8. Oktober 2026 lehnte die 4. Strafkammer des Landgerichts München I die Aussetzung des Wirecard-Prozesses ab. Die Verteidigung wollte das Koblenzer Verfahren „Operation Chargeback“ um die frühere Wirecard-Managerin Brigitte Häuser-Axtner abwarten. Nach 285 Verhandlungstagen und sechs Jahren Untersuchungshaft für Markus Braun peilt die Kammer Plädoyers und Strafanträge im November an.
Drei Stunden Ablehnungen
Am 14. Oktober verlas der Vorsitzende im Hochsicherheitssaal der JVA Stadelheim drei Stunden lang, warum praktisch jeder offene Beweisantrag der Verteidigung abgelehnt wird: keine Zeugen aus Österreich, keine Akten zu Martin Weiss und Egisto Ott, keine Marsalek-Geräte aus Großbritannien. Behauptungen über Marsaleks Arbeit für den russischen Geheimdienst seien „völlig unbestätigt“.
Der glaubwürdige Flüchtige
Am 28. Oktober räumte die Kammer die Allied-Wallet-Anträge ab: keine Verbindung zu Wirecard, Gründer Andy Khawaja habe glaubwürdig widersprochen. Dabei ist Khawaja in den USA zweifach angeklagt und gilt dort als flüchtig, und die Bostoner Anklageschrift nennt die Wirecard AG ausdrücklich als eine der Banken, über die Allied Wallet abwickelte.
Koblenz zieht die Handbremse
Am selben Tag schickte die 15. Strafkammer des Landgerichts Koblenz die knapp 2.400 Seiten starke Anklage zur „Operation Chargeback“ an die Generalstaatsanwaltschaft zurück und hob alle neun Haftbefehle auf, auch gegen Häuser-Axtner. Genau auf dieses Verfahren wollte München nicht warten. Die Fragen, die München nicht abwarten wollte, sind offener denn je.
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Akt 1: Kein Warten auf Koblenz
Am 8. Oktober 2026 lehnte die 4. Strafkammer des Landgerichts München I
den Antrag der Verteidigung ab, den seit fast vier Jahren laufenden Prozess gegen Markus Braun und die Mitangeklagten auszusetzen. Eine Aussetzung wäre keine kurze Pause gewesen, sondern hätte einen kompletten Neustart der Hauptverhandlung bedeutet. Nach 285 Verhandlungstagen und sechs Jahren Untersuchungshaft für Braun hatte der Vorsitzende Richter Markus Födisch daran nicht das geringste Interesse. Sein Ziel: Plädoyers und Strafanträge noch im November.
Die Verteidigung wollte das Koblenzer Verfahren „Operation Chargeback“ abwarten. In dessen Mittelpunkt steht die frühere Wirecard-Asia-Vertriebsmanagerin Brigitte Häuser-Axtner, eine langjährige Vertraute des flüchtigen Jan Marsalek. Sie wurde am 4. November 2025 in Singapur festgenommen, Ende März 2026 nach Deutschland ausgeliefert und im Juli 2026 angeklagt; seither saß sie in Haft. Im August hatte die Koblenzer Oberstaatsanwältin Susanne Schüler in München
ausführlich über Netzwerke, Load Balancing, Fassaden-Websites und personelle Überschneidungen ausgesagt.
Die Begründung der Kammer, von dpa und Co. nahezu wortgleich weitergereicht, war denkbar schlicht: Häuser-Axtner sei bereits im Frühjahr geladen worden und habe die Aussage verweigert, es gebe also nichts abzuwarten. Dass der eigentliche Umfang der Koblenzer Ermittlungen – Anklage, Daten, Schülers Aussage – erst danach greifbar wurde? Abgehakt, bereits Anfang Oktober 2026 in München.
Akt 2: Drei Stunden Ablehnungen
Eine gute Woche später, am 14. Oktober, folgte im
unterirdischen Hochsicherheitssaal der JVA Stadelheim dann die große Aufräumaktion. Drei Stunden lang verlas der Vorsitzende, warum praktisch jeder noch offene Beweisantrag der Verteidigung abgelehnt werde – manche davon lagen seit mehr als zwei Jahren auf dem Tisch. Die Kammer sah keinen Bedarf an Zeugen aus den österreichischen Ermittlungen der SOKO AG Pharma, keinen an den
Akten zu Martin Weiss und Egisto Ott sowie keinen am britischen Spionagering um Orlin Roussev. Ebenso wenig interessierten sie Marsaleks Telekommunikationsgeräte in Großbritannien, deren Übermittlung die britischen Behörden ohnehin verweigern, plus jegliche
nachrichtendienstliche Kommunikation mit Bezug zu Marsalek. Die Aufklärung von Marsaleks weitergehenden Straftaten, so die Kammer, sei schlicht nicht ihre Aufgabe.
Besonders bemerkenswert: Behauptungen, Marsalek habe für den russischen Geheimdienst gearbeitet, seien „völlig unbestätigt“ und beruhten lediglich „auf vagen Berichten in verschiedenen Presseartikeln“. Eine erstaunliche Wandlung für einen Mann, der vor wenigen Jahren noch als
ultimativer Putin-Bösewicht durch die Republik gereicht wurde.
Akt 3: Der glaubwürdige Flüchtige
Am 28. Oktober, inzwischen im neuen Justizpalast an der Dachauer Straße, genügte ein kurzer Vormittag, um weitere wichtige Anträge der Verteidigung abzuräumen. Eine Verbindung zwischen Allied Wallet, den Händlern und Wirecard gebe es nicht, alles sei Spekulation, und Gründer Ahmad „Andy“ Khawaja habe all dem glaubwürdig widersprochen, so die Kammer zunächst. Nur wenige Seiten später stellte die Kammer dann selbst fest, Allied Wallet sei als sogenannter Payment Facilitator über die Wirecard Bank eingegliedert gewesen. Die Verbindung gab es also doch – nur eben nicht dort, wo man sie – oder die Realität – hätte suchen müssen.
Und der glaubwürdige Zeuge? Er stand in Litauen unter Hausarrest, ist in den USA zweifach angeklagt und
gilt dort als flüchtig.
Was bleibt? München will im November plädieren lassen und das Urteil auf den bestehenden Aktenstand bauen – ohne Koblenz, ohne Österreich, ohne die britischen Handys, ohne Allied Wallet und ohne einen kritischen Blick auf den Kronzeugen
2019 schlossen er und Allied Wallet einen
Vergleich mit der US-Handelsaufsicht FTC: Es ging um Zahlungen für Betrugsmaschen, die Verbraucher um mehr als 110 Millionen Dollar brachten.
2021 folgte eine Anklage in Boston, wonach mehr als 150 Millionen Dollar an Visa und Mastercard vorbeigeschleust worden sein sollen. Hinzu kommt eine Anklage in Washington wegen illegaler Wahlkampfspenden. Und das Pikanteste: Die Bostoner Anklageschrift nennt die Wirecard AG ausdrücklich als eine der Banken, über die Allied Wallet abwickelte. Genau jene Verbindung also, die München als Spekulation abtat.
Und fleißig ging es weiter: Mehr als 1.000 E-Mails zu Oliver Bellenhaus und Allied Wallet sind nach Angaben der Kammer unauffindbar, weshalb man diese auch nicht weitersuchen sollte. Warum
Beweise rund um den Kronzeugen Bellenhaus seit Beginn der Anklage anders behandelt werden, war ihr erneut kein einziges Wort wert.
Akt 4: Koblenz zieht die Handbremse
Und dann, ebenfalls am 28. Oktober, die Nachricht aus Koblenz: Die 15. Strafkammer des Landgerichts hat die knapp 2.400 Seiten starke Anklage zur „Operation Chargeback“
an die Generalstaatsanwaltschaft zurückgeschickt. Sie verlangt
„erhebliche Nachermittlungen und Datenauswertungen“, denn es sei nicht ausermittelt, ob es sich um Computerbetrug oder um Betrug handle. Einen dringenden Tatverdacht könne die Kammer derzeit für keinen der beiden Tatbestände feststellen.
Alle neun Haftbefehle wurden aufgehoben, auch der gegen Häuser-Axtner. Der für November geplante Prozessbeginn ist offen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wehrt sich. Sie will gegen die Aufhebung der neun Haftbefehle
Beschwerde einlegen und teilt die Sicht des Landgerichts „in weiten Teilen nicht“. Die verlangten Nachermittlungen seien widersprüchlich und kaum umsetzbar; sonst drohe ein Verfahren, das u.U. die Lebensspanne aller Beteiligten übersteigen könne. Immerhin geht es um mutmaßlich mehr als 19 Millionen Fake-Abos, über vier Millionen betroffene Karteninhaber in 193 Ländern und einen geschätzten Schaden von mehr als 300 Millionen Euro. Man reibt sich die Augen: Eine Anklagebehörde erklärt, gründliche Aufklärung könne die Lebenszeit aller Beteiligten überdauern. In München ist man da schon weiter. Dort hat die Kammer das Problem elegant gelöst und klärt erst gar nicht weiter auf. Die Lebenszeit von Markus Braun verrinnt derweil seit mehr als sechs Jahren hinter der Mauer von Stadelheim.
Zur Erinnerung: Im November 2025 hatte die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz
noch den Verdacht verkündet, „dass die Beschuldigten zur Abwicklung von Zahlungen vier große deutsche Zahlungsdienstleister kompromittierten“. In ihrer
Mitteilung zur Anklage vom August 2026 legte sie nach: Sie wertete die Taten als „gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrug“, begangen im Umfeld einer kriminellen Vereinigung, die auf die „Infiltration des deutschen Finanzsystems und Schaffung eines Schattenfinanzwesens“ gerichtet gewesen sei. Ausgerechnet diesen Computerbetrug vermag das Landgericht Koblenz nun nicht einmal mehr als dringenden Verdacht zu erkennen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz bewertet die mutmaßliche unbefugte Nutzung fremder Kreditkartendaten auf den Fake-Internetseiten als gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrug [...]. Auch wird den Angeschuldigten zur Last gelegt, sich an einer im Ausland ansässigen kriminellen Vereinigung, die auf die fortgesetzte Begehung von Betrugs- und Geldwäschetaten sowie die Infiltration des deutschen Finanzsystems und Schaffung eines Schattenfinanzwesens gerichtet war, beteiligt zu haben.
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz,
"„Operation Chargeback“ – Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Koblenz erhoben" (Pressemitteilung, 18. August 2026)
Die Mainstream-Poltergeister reagierten nach der neuesten Ankündigung aus Koblenz prompt wie Wackeldackel und im Chor: „Wende“, „Rückschlag“,
„Gericht zerpflückt Anklage“. Über Nacht wurde die Nachricht durch alle Kanäle gejagt, und das Publikum durfte staunen. Was dabei verlässlich fehlte, waren ein paar ganz einfache Fakten.
Erstens: Untersuchungshaft ist in Deutschland kein Dauerzustand. Über sechs Monate hinaus darf sie nur fortdauern, wenn das Oberlandesgericht dies wegen besonderer Schwierigkeit oder besonderen Umfangs der Ermittlungen zulässt. Einige Beschuldigte im Koblenzer Verfahren saßen bereits rund elf Monate in Haft. Wer eine Anklage zur Nachermittlung zurückgibt und den Prozessbeginn ins Ungewisse verschiebt, kann diese Haft schlicht nicht mehr begründen. Die Aufhebung ist also weniger eine überraschende Wende als eine rechtliche Folge.
Zweitens: Genau auf dieses Verfahren wollte München nicht warten. Die Verteidigung bat um Aufschub, bis Koblenz Klarheit bringt; die Kammer lehnte ab. Nun erklärt Koblenz selbst, dass die eigenen Tatabläufe noch nicht ausreichend aufgeklärt sind. Die Fragen, die München nicht abwarten wollte, sind damit keineswegs beantwortet – sie sind offener denn je.
Drittens: das Maß. In Koblenz genügen rund elf Monate, um die Haft für nicht mehr verhältnismäßig zu erklären. In München sitzt Markus Braun seit mehr als sechs Jahren in Untersuchungshaft – in einem Verfahren, in dem die bayerische Kammer jede Tür schließt, die zu wirklicher Aufklärung führen könnte.
Bemerkenswert ist zudem, worauf sich Koblenz stützt: auf „neueste Erkenntnisse aus kürzlich erfolgten Vernehmungen“. Welche Vernehmungen das sind, verrät das Gericht nicht. Und die Schar der Poltergeister fragt auch nicht nach.
Man braucht nicht viel Fantasie, um sich zu fragen, was hier gespielt wird. Seit Jahren bilden Münchens Wirecard-Ermittler und -Staatsanwälte eine Wagenburg um ihre Version der Ereignisse. Dann kommt ausgerechnet Koblenz, volle fünf Jahre nach dem Wirecard-Zusammenbruch von Mitte 2020, mit Netzwerken, Daten und dem Namen Häuser-Axtner – alles viel zu nah an der Öffentlichkeit für den Münchner Geschmack. Und nun, nach fast einem Jahr Haft und Ermittlungen aus Koblenz, nicht aus München, hält das Landgericht Koblenz ausgerechnet diese Anklage plötzlich für weitgehend nicht prozessreif. Das Universum hat Humor: Die bayerische Justizkomödie, seit Jahren in vollem Gange, fliegt nun allen um die Ohren und geht auf Tournee durch mehrere Bundesländer.
Was bleibt
München will im November plädieren lassen und das Urteil auf den bestehenden Aktenstand bauen – ohne Koblenz, ohne Österreich, ohne die britischen Handys, ohne Allied Wallet und ohne einen kritischen Blick auf den Kronzeugen. Das Koblenzer Schwestergericht des Wirecard-Komödienstadel-Landgerichts in München erklärt plötzlich mit großem Tam-Tam und Getöse, dass ausgerechnet jenes Verfahren, das die Netzwerke in Wirecards Umfeld aufklären sollte, angeblich noch nicht reif für einen Prozess sei – und die Haftzeiten gleich mit für beendet.
Ob das Münchner Urteil auf einer ausreichend breiten Tatsachengrundlage stehen wird, bleibt damit einmal mehr weit offen. Angehalten hat die bayerische Kammer für diese Frage nicht. Und die Mainstream-Poltergeister werden das Urteil aus München, wie gewohnt, als Schlusspunkt bekreischen – ganz gleich, wie viele Türen dafür mit lautem Knall verriegelt bleiben mussten.
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Dieser Artikel wurde vollständig verfasst und geschrieben von Martin Dorsch, akkreditierter, unabhängiger, investigativer Journalist aus Europa. Er arbeitet nicht für ein Unternehmen oder eine Organisation, das/die von diesem Artikel profitieren würde, er berät solche nicht, besitzt keine Anteile an diesen und erhält bis dato auch keine finanziellen Mittel von solchen.