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Die Implosion
Über winterliche Endzeitwochen im Wirecard Gerichtsaal
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Die Implosion

Wird ein Raum oder Gegenstand luftdicht von der Außenwelt abgeschottet und dieser durch eine äußere Kraft zerstört, erfolgt nicht eine Explosion, sondern eine nach innen gerichtete Implosion. Für Außenstehende zumeist weitaus weniger gefährlich als eine nach außen gerichtete Explosion, saugt das Vakuum bei einer solchen Implosion Luft mit der zerstörten Masse in den Raum hinein und bewirkt innere Verwüstungen. In als durchaus nicht unähnlich zu bezeichnender Weise erfolgte in den aller letzten Winterwochen des Jahres 2025 die wohl als endgültig zu bezeichnende Implosion der mannigfaltigen Gerichtsverfahren um den Wirecard-Skandal in München. Die ersten Implosions-Vorboten waren bereits Ende Februar 2025 ersichtlich, dies durch den für die staatsanwaltschaftliche Wirecard-Anklage von Mitte 2020 so wichtigen Sonderkommissions-Zeugen der bayerisch-münchenerischen Polizei, Tobias Rittel.

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Rittel teilte in seiner Vernehmung am 20. und 21. Februar 2025 mit, dass die Wirtschaftsprüfer von EY durchweg ziemlich beeindruckt von Henry O'Sullivans mehrstöckigem Büro in Singapur waren. Weshalb man die Guthaben auf den Treuhandkonten mit und auf der dortigen OCBC Bank offenbar für ziemlich sicher hielt. Der SoKo Mitarbeiter gab am 20. Februar 2025 auch an, dass er sich die Konten von Schlüssel-TPA-Partnern und -Firmen angeschaut habe, z.B die von Al-Alam, Senjo, Centurion, FirstLine. Rittel habe Kontodaten übereinandergelegt und dabei geprüft, welche Zahlungen ab 1 Millionen Euro hin- und hergehen. Basierend auf diesen Nachforschungen habe er, Zitat, "in Absprache mit der Staatsanwaltschaft München eine Liste von Firmen angefertigt", welche man als sogenannte "grüne Liste" bezeichnete. Aufgenommen wurden in diese aber nur solche Firmen, bei denen die Chance auf ein Rechtshilfeersuchen hoch war, in der überwiegenden Mehrzahl also für jene in Europa. Die so wichtigen und essentiellen Firmen besonders in Dubai, Singapur und Manila legte man offenbar gleich von Beginn an im Juli 2020 fröhlich zur Seite. So wie auch eine Geldwäschemeldung der FIU-Behörde des deutschen Zolls vom 15. Juli 2020 - dem Tag, als man den Dubai-Geschäftsführer Oliver Bellenhaus während einer Vernehmung in den Räumen der Staatsanwaltschaft München zum Kronzeugen erhob.
Auf Nachfrage des ehemaligen CEOs Dr. Braun gab der SoKo-Mann an, dass er weder den Rang von Oliver Bellenhaus im Unternehmen wusste, noch was eigentlich das Motiv für eine Fälschung des gesamten Geschäfts der Wirecard AG und Tochterfirmen gewesen sei.
Die FIU-Meldung betraf Oliver Bellenhaus' Levantine Stiftung in Liechtenstein. SoKo-Mitarbeiter Rittel gab an, dass er die FIU-Meldung irgendwann ein paar Wochen später zu Gesicht bekam, obwohl diese am 15. Juli 2020 direkt an das Kriminalkommissariat 72 in München und auch an die Staatsanwaltschaft München per Fax übermittelt wurde.

Auf Nachfrage des ehemaligen CEOs Dr. Braun gab Rittel an, dass er weder den Rang von Oliver Bellenhaus im Unternehmen wusste (Geschäftsführer), noch was eigentlich das Motiv für eine Fälschung des gesamten Geschäfts der Wirecard AG und Tochterfirmen gewesen sei - und auch nicht, ob diese Motivfrage wichtig für ihn oder andere gewesen ist. Das auf Konten der Centurion über eine Milliarde Euro lagen, hatte der SoKo-Mitarbeiter aber dann doch irgendwie so nebenbei mal mitbekommen.

Nur eine Woche später wurde endlich die langjährige Oberstaatsanwältin zuständig für Wirecard-Angelegenheiten, Hildegard Bäumler-Hösl, vernommen. Sie teilte am ersten Tag mit, dass der Kronzeuge in der Vergangenheit schon öfter bei Geldwäscheangelegenheit auffällig geworden sei. Die Oberstaatsanwältin fand es durchaus überraschend, dass Kronzeuge Bellenhaus - über den damals zum exakt selben Moment eine Geldwäschemeldung betreffend seiner eigenen Levantine-Stiftung in Liechtenstein nur wenige Meter entfernt eintrudelte - angab, dass Wirecards Drittpartnergeschäft komplett und vollständig frei erfunden gewesen sein sollte. Alles "wuchs und wuchs, und nahm kein Ende", so Bayerns Premier-Oberstaatsanwältin für Wirecard, obwohl sie eigentlich nie wirklich die elektronischen Daten des Unternehmens zu Gesicht bekam. Lange und viele Jahre zuständig für etliche Strafanzeigen mit Bezug zu Wirecard, war das Drittpartnergeschäft angeblich vollständig neu für sie damals im Juli 2020.

Am zweiten Tag ihrer Vernehmung gab Bäumler-Hösl nicht minder implosive Sachverhalte kund. So teilte sie mit, dass Oberstaatsanwalt Bühring Mitte Juli 2020 im Sommerurlaub gewesen ist, weshalb sie überhaupt erst einsprang. Kollege Bühring war offenbar erst am 20. Juli wieder zurück im Büro, zögerte aber nicht sonderlich, die Haftanträge gegen Wirecards Direktoren Dr. Braun, Burkhard Ley und Stephan von Erffa innerhalb von 24 Stunden zu unterschreiben, welche am Morgen des 22. Juli 2020 ausgeführt wurden. Zu diesem Zeitpunkt waren die umfangreichen Protokolle der Vernehmung des Kronzeugen Bellenhaus von vor einigen Tagen aber noch lange nicht vertextet. Immerhin konnte die Oberstaatsanwältin aufklären, dass die FIU-Geldwäschemeldung vom 15. Juli 2020 von Staatsanwältin Lemmers bearbeitet worden ist.

Bäumler-Hösl war auch zuständig für die etlichen Anfragen des Berliner Untersuchungsausschusses und teilte der Verteidigung überraschend mit, dass sie damals eigentlich gar nicht in der Münchener Zentrale der Staatsanwaltschaft an der Nymphenburger Straße angesiedelt war, sondern ca. 15 Minuten Fußmarsch entfernt in einer Nebenstelle an der Schleißheimer Straße.

BayObLG und Staatsanwaltschaft München an der Schleißheimer Strasse
Dort ist rein zufällig oder auch nicht ebenso das Bayerische Oberste Landesgericht ansässig, von dem weiter unten noch die Rede sein wird. In der Mitte des zweiten Tages der Vernehmung von Oberstaatsanwältin Bäumler-Hösl vom 27. Februar 2025 und nach gut zwei Jahren Strafverfahren wurden tatsächlich einige staatsanwaltschaftliche Anklagepunkte zumeist bezüglich Kreditvergaben an die oCap durch das Landgericht München fallen gelassen. Was dann unmittelbar einen Antrag auf Absetzung aller Richter, Nebenrichter und Ersatzrichter durch Dr. Braun nach sich zog, dem sich der ehemalige Chefbuchhalter von Erffa anschloss. Wie fast alle solche Anträge der Verteidigung zuvor wurden diese einige Wochen später erneut vom Tisch gefegt und abgelehnt.

Obwohl das Vakuum des Wirecard-Strafgerichtverfahrens in diesem Sinne schon bis weit zur Ersatz- und Nebenrichterriege vordrang, kam der endgültige Hammer dann wohl einen Tag nach Hildegard Bäumler-Hösls Vernehmung. Neben dem Wirecard-Strafverfahren finden parallel weitere Gerichtsverfahren mit Bezug zu Wirecard exklusiv in München statt. Eines dieser Gerichtsverfahren betrifft die vielen geprellten Anleger, die Schadensersatz insbesondere von den Wirtschaftsprüfern EY fordern. Dazu wurde vor 3 Jahren ein bayerischer Musterkläger stellvertretend für tausende von ehemaligen Wirecard-Anlegern ausgewählt, der in einem sogenannten Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMUG) seine Klage vortrug.

Damals, vor drei Jahren, wurde zunächst ein gesetzlicher Rahmen aufgestellt, in welchem man das Verfahren durchführen wollte. Anstatt aber diese Rahmenbedingungen für das KapMUG Verfahren zügig innerhalb von ein paar Wochen durchzuwinken, ließ man sich bei den bayerisch-königlichen Gerichten in München ausgesprochen sehr viel Zeit. Nach einem jahrelangen Ping-Pong-Spiel zwischen Landgericht, Oberlandesgericht und letztlich dem oben genannten Bayerischen Obersten Landesgericht München entschied man sich nun, ziemlich genau drei Jahre später und exakt einen Tag nach der Vernehmung von Oberstaatsanwältin Bäumler-Hösl im Stadelheimer Gerichtsaal dazu, diesen Rahmen des KapMUG-Verfahrens weitestgehend abzulehnen. Mit einem wirklichen Verfahren und einer eventuellen Entscheidung über eine wie-auch-immer-geartete Entschädigung der vielen geprellten Anleger hat man dabei noch nicht einmal so richtig begonnen.
Hilfreich bei einer Verfahrens-Verschleppung ist auch, dass das Strafverfahren gegen den ehemaligen CEO Dr. Markus Braun, den ehemaligen Chefbuchhalter von Erffa sowie gegen Wirecard-Geschäftsführer Oliver Bellenhaus seit nunmehr zweieinhalb Jahren dahintümpelt.
Ein nicht gänzlich unmöglicher Vorsatz des mehr oder weniger gesamten Justizwesen Bayerns zu einer bewusst von Anfang an geplanten Zeitverzögerung des KapMUG-Verfahrens, damit es mit aller Wucht die Verjährungsgrenze Mitte 2025 erreichen kann, steht dabei natürlich auch nach einer Wirecard-Implosion weiter im Raum.

Hilfreich bei einer eventuell bewussten Verfahrens-Verschleppung ist auch, dass das Strafverfahren gegen den ehemaligen CEO Dr. Markus Braun, den ehemaligen Chefbuchhalter von Erffa sowie gegen Dubai-Statthalter und Wirecard-Geschäftsführer Oliver Bellenhaus seit nunmehr zweieinhalb Jahren dahintümpelt. Dr. Brauns Rechtsschutz-Versicherung hatte schon im Frühjahr 2024 nach bald 1,5 Jahren Prozess deren Grenze erreicht, man durfte und konnte bereits vor einem Jahr die teure Verteidiger-Kanzlei nach vielen Monaten Volldampf-Einsatz einfach nicht weiter bezahlen. Der ehemalige Wirecard-CEO hat somit bereits seit längerer Zeit zwei engagierte, manchmal im Stillen aber angesichts dessen was im Gericht passiert ziemlich daher dampfende, weibliche Pflichtverteidigerinnen aus Mittel-Erde neben sich sitzen.

Die Sachverhalte um Februar 2025 erhielten auch einen internationalen Spin, als die Financial Times in London offenbar in vollem Bewusstsein ihrer Wirecard-Wurzeln ziemlich genau nur eine Woche später am 7. März 2025 als erste mit der Meldung herauskamen, dass drei bulgarische Spione verurteilt wurden, da diese angeblichen engen Freunde des flüchtigen Jan Marsalek US-Militäreinrichtungen ausspioniert hätten. Der ehemalige Wirecard COO wurde weder angeklagt, noch verurteilt, trotzdem passte dieses zeitgerechte Gerichtsurteil recht gut in den Münchener Wirecard-Kalender, so scheint es. Anstatt über die skandalösen Sachverhalte der bayerischen Strafverfolger von vor wenigen Tagen zu berichten, entschied man sich nämlich in der einen oder anderen Radio-Nachrichtensendung in Deutschland, einem Millionenpublikum ausschließlich das genau rechtzeitig gefällte Urteil des königlichen Gerichts in London zu erläutern.

Anfang April kam nach all diesen implosiven Sachverhalten ein renommierter Wirtschaftsprofessor in den Zeugenstand des Strafverfahrens in München. Dieser Professor saß von Beginn des Verfahrens an regelmäßig mit im Gerichtsaal, Fragen wurde von ihm eigentlich so gut wie nie gestellt. Professor Hauser teilte bereits am 13. März 2025 während seiner ersten Darlegungen über sein 2000 Seiten umfassendes Gutachten mit, dass er und seine ca. 5 Mitarbeiter durchaus öfter mal die Unternehmenszahlen der 50 Wirecard-Tochtergesellschaften extrapolieren mussten, weil Daten nicht immer für jedes Jahr vorlagen. Für die einzelnen Wirecard-Töchter wurde jeweils der Stichtag des 15. Juni 2018 bestimmt, zu welchem man den jeweiligen Unternehmenswert im Gutachten berechnete.

Zwischen dem ersten Tag der Darlegungen von Professor Hauser und dessen ziemlich geschichtsträchtigen, weiteren Anwesenheiten etwas später wurden zwei BaFin-Zeugen am 26. und 27. März 2025 vorstellig. Die beiden deutschen Bankaufsichts-Herren gaben an, dass man sich einerseits ziemlich ungeniert mit den Staatsanwälten aus München abstimmte bezüglich des historischen Leerverkaufsverbots für Wirecard-Aktien von 2019, dies um Spekulationen auf fallende Aktienkurse der damaligen Super-Erfolgsbude zu unterbinden. Andererseits aber sprach man sich ebenso ab bei den massenmedial-gestützten Plakatierungen Wirecards als betrügerische Luftbude nur ein Jahr später, wo plötzlich alle Umsätze des Unternehmens spätestens ab dem 18. Juni 2020 frei erfunden sein sollten.

Inmitten der allerletzten winterlichen Tage 2025 in München hatte man während der Vernehmung von BaFin-Mitarbeiter Sebastian Simmer eine weitere implosive Überraschung parat, die keiner so richtig vermutete - vor allem nicht die seit Wochen sich rar machenden, massenmedialen Journalisten. Nachdem Zeuge Simmer bereits aus dem Zeugenstand entlassen war, wurde die vakuumliche Still des unterirdischen Gerichtsaals von München-Stadelheim wohl endgültig innerlich zermalmt, als die Pflichtverteidigerin von Dr. Braun das Gericht ganz unscheinbar anfragte, ob und wann nun endlich die vier bis fünf Schweizer Zeugen vernommen würden. Sie bezog sich dabei auf die erneute Vernehmung von Mitarbeitern jener Firmen, die daran beteiligt sein sollen, vor der Insolvenz mindestens 340 Millionen Euro an Wirecard-Erlösen abgezogen und auf Steueroasen geparkt zu haben.

Der Richter meinte lapidar, dass sowas seiner Ansicht nach ziemlich lästig und wenig gewinnbringend sei, da die Zeugen aus der Schweiz mit Bezug zur Monterosa Services AG und zur Credit Suisse ja bereits schriftlich vernommen wurden. Überhaupt sei dies echt problematisch, so der Richter weiter, da man vier bis fünf Kantone in der Schweiz anschreiben müsse, die dann zu bestimmen hätten, ob und wie eine Video-Konferenz stattfände, während der man in München im Gericht keinerlei Mitschriften anfertigen dürfe.

Ehemaliger Schwurgerichtssaal im Justizpalast München
Die Eingabe von Dr. Brauns Verteidigerin, dass einer der Zeugen bereits schriftlich beurkundete, dass 340 Millionen über seine Firma in der Schweiz liefen, schien dem Richter dabei nicht sonderlich wichtig. Ach ja, und dem so essentiell wichtigen Insolvenzverwalter Jaffe würde das sehr hohe Gericht eine Einladung zusenden, wenn, Zitat, "die da irgendwann mal Zeit haben".

In der ersten Aprilwoche wurde dann wieder der sachverständige Wirtschaftsprofessor und dessen 2000-seitiges Gutachten vorstellig. Kein Aprilscherz waren dessen Darlegungen vom zweiten April, wo der renommierte Experte aus seinem Gutachten vorlas, wie etliche Wirecard-Tochtergesellschaften viele hunderte von Millionen Euro wert waren und so gar nicht den Eindruck einer post-2020 frei erfundenen Luftbude machten. Schließlich, als finaler Implosions-Akt des Wirecard-Strafverfahrens kam dann der geschichtsträchtige 3. April 2025. Am selben Tag vor genau 80 Jahren wurde gerade die Wiener Neustadt von der russischen Armee befreit, und so kam es wohl, dass das Gerichtsverfahren an jenem Tag nicht wie sonst üblich im brandneuen Gerichtsaal des Stadelheimer Gefängnisses stattfand, sondern im Saal 270 des Justizpalastes in der Münchener Innenstadt - in genau demselben Raum übrigens, in welchem 1943 die Gründer der Nazi-Widerstandsbewegung der Weißen Rose, Hans und Sophie Scholl, zum Tode verurteilt wurden.

Endlich war die Verteidigung an der Reihe, den Sachverständigen zu befragen. Der Höhepunkt des 3. April 2025 wurde eine skurrile, fast 30-minütige Ping-Pong-Diskussion zwischen Richter Födisch, Professor Hauser, sowie dem anfragenden Wirecard ex-Chefbuchhalter Stephan von Erffa, ob der sachverständige Wirtschaftsexperte nicht dessen Methoden und Vorgehensweisen hinterfragte oder korrigierte, nachdem er die Wirecard-Tochtergesellschaft in Brasilien in seinem teuren Gutachten mit lediglich 7 Millionen Euro bewertete, diese aber durch den Insolvenzverwalter einen satten Verkaufspreis von 54 Millionen Euro erreichte - immerhin fast das 8-fache des Gutachtenwertes. Der sehr deutsche Wirtschaftsexperte und der noch mehr deutsche Richter wollten den Anwesenden ernsthaft verkaufen, dass man eine solche Frage an sich überhaupt nicht verstehe. In weiterer Erwartung des bayerisch-justiziären Wirecard-Endsieges versuchte man eine gute halbe Stunde lang, eine angemessene Antwort auf die Frage des ehemaligen Wirecard-Chefbuchhalters mit allen Tricks und Ausweichmanövern zu verhindern.

Dr. Braun, bald 5 Jahre lang ohne ein jegliches Gerichtsurteil inhaftiert, fragte noch an, wie der Sachverständige in seinem Gutachten zu einer Schadenssumme von um die 500 Millionen Euro käme, wenn die Wirecard Aquiring & Issueing 860 Millionen Euro wert wäre, Wirecard Nordamerika 450 Millionen, die Wirecard Bank 285 Millionen, die WSI 300 Millionen, Wirecard Brasilien 54 Millionen. So könne man nicht rechnen, teilte der Wirtschaftsprofessor mit.


Der hier berichtende Journalist war der einzig Anwesende seiner Art im Saal. Alles ziemlich implosiv.











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Dieser Artikel wurde vollständig verfasst und geschrieben von Martin Dorsch, akkreditierter, unabhängiger, investigativer Journalist aus Europa. Er arbeitet nicht für ein Unternehmen oder eine Organisation, das/die von diesem Artikel profitieren würde, er berät solche nicht, besitzt keine Anteile an diesen und erhält bis dato auch keine finanziellen Mittel von solchen.


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